Fußball: Anwärterlehrgang für Schiedsrichter*innen in Ankum im Februar/März 2024

Liebe Interessierte
 
anbei die Einladung für den Schiedsrichterlehrgang für Anwärter*innen in Ankum 2024
Anfang des Jahres 2024 starten wir wieder im Norden des Kreises und bieten in Ankum, wie bereits im letzten Jahr einen neuen Anwärterlehrgagn an.
 
Falls sich jemand angesprochen fühlt, kann er sich gerne mit unserem Schiedsrichter und Fußballvorsitzenden Daniel Janßen (Kontaktdaten sind unter Abteilungen/Fußball zu finden) in Verindung setzen oder sich direkt über die Formulare anmelden.
Bitte beachtet den Anmeldeschluss am 04.02.2024! Eine rechtzeitige Anmeldung ist daher nicht verkehrt.
 
Das Mindestalter liegt bei 12 Jahren!
Wichtig: Die Teilnehmenden müssen dann am Prüfungstag (09.03.24) 12 Jahre alt sein.
 
Gibt es Fragen, oder Anmerkungen? Meldet euch gerne.


Termine:
Lehrgangsplan (Anwesenheit in Ankum) :
Mittwoch - 21.02.2024 von 19.00 Uhr bis ca. 21.30 Uhr
Samstag - 24.02.2024 von 09.30 Uhr bis ca. 15.30 Uhr
Mittwoch - 28.02.2024 von 19.00 Uhr bis ca. 21.30 Uhr
Samstag - 02.03.2024 von 09.30 Uhr bis ca. 15.30 Uhr

ONLINE Wiederholung (via MS Teams):
Mittwoch - 06.03.2024 von 19.30 Uhr bis ca. 21.30 Uhr

Prüfung in Ankum (Anwesenheit in Ankum):
Samstag - 09.03.2024 von 10.00 Uhr bis ca. 12.30 Uhr

Veranstaltungsort:
Vereinsheim SV Quitt Ankum
Bippener Straße 4
49577 Ankum

weitere Hinweise:
-  Anmeldung: Anhang 1 (Einwilligung Datenverarbeitung) + Anhang 2 (Verpflichtungserklärung) ausfüllen und zusammen per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden.
-  Mindestalter 12 Jahre
-  Anmeldeschluss ist der 04.02.2024
-  50,00 Euro Aufwandsentschädigung pro Teilnehmer*in (wird vom Vereinskonto abgebucht und für Vereinsmitglieder übernommen).
-  Am Samstag, 24.02.2024 + 02.03.2024 ist ein gemeinsames Mittagessen geplant. Dies ist in der Aufwandsentschädigung enthalten.
-  Während des kompletten Lehrgangs werden alkoholfreie Getränke bereitgestellt. Auch dies ist in der Aufwandsentschädigung enthalten.

Download: Anhang 1 Einwilligung Datenverarbeitung.pdf     Anhang 2 Verpflichtungserklärung.pdf

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